Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen versicherter Schadenersatzansprüche Dritter, wenn durch die betriebliche Tätigkeit Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Sie prüft geltend gemachte Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang. Je nach Vertrag können auch bestimmte Vermögensschäden eingeschlossen sein.
Schadensbeispiele
- Beschädigung bei Malerarbeiten: Bei Renovierungsarbeiten beschädigt ein Maler versehentlich eine Vitrine des Kunden. Dieser fordert Ersatz für den Sachschaden.
- Lebensmittelvergiftung: Nach dem Besuch eines Restaurants erkrankt ein Gast und macht Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend.
- Sturz in Geschäftsräumen: Ein Kunde rutscht auf einem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. Er verlangt Ersatz der ihm entstandenen Schäden.